Frage des Monats vom September 2015
? Was sollte eine Arbeitnehmerin / ein Arbeitnehmer mit Epilepsie im Blick auf seine Unfallversicherung beachten?
Bernhard Brunst Epilepsiefachberater Bernhard Brunst
Epilepsiefachberater
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung, die alle Arbeitnehmer bei Berufskrankheit und Arbeitsunfall schützt, entstehen bei berufsbedingten Krankheiten meist keine besonderen Schwierigkeiten für Menschen mit Epilepsien.

Die Versicherung gegen Arbeitsunfälle hingegen gilt nur gegen Unfälle, die Folge beruflich bedingter Umstände sind. Falls also ein Arbeitnehmer mit Epilepsie während eines Anfalls in eine laufende Maschine fällt, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall, da es sich um Gefahren des Arbeitsplatzes handelt. Verletzt sich ein Arbeitnehmer mit Epilepsie alleine durch den Anfall, z.B. wenn er sich eine Kopfplatzwunde durch Hinfallen im Anfall zuzieht, sei es auf dem Weg von oder zur Arbeit oder auf dem Arbeitsplatz, so gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht, sondern die gesetzliche Krankenver- sicherung.

Die Unfallversicherung bezahlt bei Arbeitsunfällen ärztliche Behandlung, Rehabilitation und, soweit erforderlich, bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder Tod infolge eines Arbeitsunfalls auch Rente.
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