Frage des Monats vom November 2011
? Viele Patienten mit einer aktiven Epilepsie haben von ihrem behandelnden Arzt ein s.g. Notfallmedikament verordnet bekommen. Im Umgang damit sind die Betroffenen, ihre Angehörigen und andere Bezugspersonen häufig unsicher.

Oft stellt sich im Alltag die Frage: Wann sollte man das Notfallmedikament einsetzen und was muss der Helfer dabei beachten?

Prof. Dr. Karsten Krakow, Asklepios
Neurologische Klinik Falkenstein:

Dr. Karsten Krakow In den allermeisten Fällen ist der Einsatz eines Notfallmedikaments bei Patienten mit Epilepsie nicht notwendig. Epileptische Anfälle enden in aller Regel nach Sekunden bis zu 2-3 Minuten von selbst.
In diesen Fällen ist der Anfall vor Wirkungseintritt des Notfallmedikaments schon vorbei. In Rücksprache mit dem behandelnden Arzt können Notfallmedikamente in bestimmten Fällen sinnvoll sein, etwa bei Patienten mit der Neigung zu ungewöhnlich langen Anfällen (> 5 min), Anfallsserien oder Status Epilepticus.

Es handelt sich bei Notfallmedikamenten meist um schnell wirksame Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine (z.B. Diazepam, Lorazepam), die je nach Verabreichungsart rektal oder über die Mund- oder Nasenschleimhaut aufgenommen werden und daher auch von medizinischen Laien verabreicht werden können, z.B. von Angehörigen.

Da diese Medikamente schwerwiegende Nebenwirkungen haben können (Sedierung, Atemdepression) ist es sehr wichtig, dass die Medikamente nur wie mit dem Arzt besprochen eingesetzt werden.


Epilepsieberater Bernhard Brunst
:
Bernhard Bruinst Aus meiner Arbeit in der Beratungsstelle ist mir die Problematik sehr bekannt. Der Umgang mit dem Notfallmedikament ist mit großer Unsicherheit verbunden. Insbesondere in Kindertagesstätten und Schulen gibt es diesbezüglich häufig differenzierte Diskussionen.
Denn die Vergabe von Medikamenten in Kindertagesstätten und Schulen ist eigentlich nicht vorgesehen. Eltern haben die Verpflichtung, sich um die gesundheitlichen Belange ihrer Kinder selbst zu kümmern. Dies gilt jedoch nicht für chronisch kranke Kinder und beim Auftreten epileptischer Anfälle, die ein Einschreiten z.B. mit einer Notfallmedikation, nötig machen. Um auf der "sicheren Seite" zu stehen und dem Kind die optimale (Not)Versorgung zu gewährleisten, ist folgendes sicher zu stellen: Schriftliche Einwilligung der Erziehungsberichtigten zu den notwendigen Maßnahmen mit genauen Anweisungen.

Die Handlungsanweisungen sollten klare Angaben zu Zeitpunkt und Anlass enthalten und der Erzieherin, dem Erzieher bzw. den Lehrerinnen und Lehrern so wenig Entscheidungsspielraum geben wie möglich. Die Telefonnummern der Eltern oder sonstiger Erziehungsberechtigter sollten immer greifbar sein. Praxistipp: Notfallmedikament mit genauer Dosier- und Gebrauchsanweisung einwickeln und mit einem Gummiband befestigen, sodass der Ersthelfer diese erst noch lesen muss, bevor er an das Medikament gelangt. Dadurch werden Fehler vermieden und dem Ersthelfer nochmals das Gefühl der Absicherung vermittelt.

Ebenso wichtig wie die schriftliche Einwilligungsverfügung der Eltern, ist die fachärztliche Verordnung von einer(m) Neuropädiaterin / Neuropädiater mit den ärztlichen Anweisungen für den Notfall, das möglichst nach 6 Monaten erneuert werden sollte. Veränderungen im Anfallsgeschehen oder in der Behandlung können so zeitnah registriert werden. Für das betroffene Kind sollte im Rahmen eines "Runden Tisches" mit allen Beteiligten folgende Dokumente erarbeitet werden: Die Beauftragung für die medizinischen Hilfemaßnahmen, ein persönliches Informationsblatt und ein individueller Notfallplan. Die Personen, die das Notfallmedikament verabreichen, müssen diesbezüglich fachlich geschult und vom Arzt namentlich dokumentiert sein. Darüber hinaus sind die Vorgaben / Empfehlungen der Träger der Kindertagesstätten bzw. des staatlichen Schulamtes zu berücksichtigen.

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